Oi, oi, oi. Da muss ich doch laut „Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek“ auch meine Netzpublikation bei der Deutschen Nationalbibliothek abliefern. Da komm ich ja ganz schön in Schwulitäten. Da gibt es zwar, schön deutsch und ordentlich, eine E-Mailadresse. Aber ich hab doch gar nicht die Daten, die liegen doch irgendwo im Internet.
Soll ich das jetzt ausdrucken? Oder muss der Betreiber das machen? Oder wie?
Hoffentlich kommt nicht der Bundesgrenzschutz vorbei und verlangt, dass ich meine Publikation herausgebe. Dann nehmen die mich in Beugehaft, bis ich das abgeliefert habe, und das kan ich doch nicht. Aber die lassen ja nicht mit sich reden. Und dann werde ich angeklagt. Und dann kommt alles raus, auch wo ich geklaut habe. Und dann ist alles aus.
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Aha, Sie sehen das also anders oder auch so? Wie genau?
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